Die Digitalisierung der Alltags- und Arbeitswelt ist eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Dies gilt auch für die Fahrschulbranche. Während der ersten Monate der Pandemie wurden nicht nur Schulen und Hochschulen, sondern auch die Arbeitswelt, auf digitales Arbeiten umgestellt. Während Schüler und Studenten online Prüfungen ablegen konnten, fehlte den Fahrschulunternehmen jegliche Perspektive.
Erst durch eine Ausnahmegenehmigung war es Fahrschulen in allen 16 Bundesländern möglich, den Theorieunterricht durchzuführen. Im Gegensatz zu vielen Bedenken hat sich das Konzept bewährt. Weder sind die Unfallzahlen durch Fahranfänger in den 18 Monaten nach der Genehmigung gestiegen noch kam es zu einer Verschlechterung der Bestehensquoten bei den theoretischen Fahrprüfungen. Die digitale Lehre bietet nicht nur ein Zeitersparnis für die Fahrschüler, sondern entlastet die Umwelt, da die An- und Abreise für physische Theoriestunden entfällt.
Trotz dieses Erfolgskonzeptes laufen die Ausnahmegenehmigungen bald ab.
Die FDP Unterfranken fordert daher die allgemeine gesetzliche Implementierung der Entscheidungsfreiheit für Fahrschulen. Es soll den Fahrschulunternehmen freigestellt sein, ob sie ihren Theorieunterricht digital, hybrid oder in Präsenz durchführen.
Hierfür muss ein verbindlicher und bundeseinheitlicher Anforderungskatalog erarbeitet werden, der die Qualität eines digitalen Theorieunterichts garantiert. Die Anwesenheit der Schüler muss, wie bei präsentem Unterricht verifizierbar und kontrollierbar sein.
Um zu gewährleisten, dass der Fokus der Schüler auf dem Theorieunterricht liegt, sind die Schüler dazu verpflichtet, ihre Kamera während der gesamten Unterrichtsdauer angeschaltet zu lassen.
Für eine einheitliche Dokumentation der Teilnehmer müssen sich die Schüler vor dem Unterricht bei der Fahrschule anmelden. Die Teilnahme ohne Anmeldung kann nicht zum absolvierten Unterricht gezählt werden.
Um die Gruppengröße nicht zu überlasten und eine aktive Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen ist eine Teilnehmerbegrenzung von 50 Schülern notwendig.