Photovoltaikanlagen sind keine bleibenden Bauwerke und können jederzeit zurückgebaut werden. Aus diesem Grund fordern wir den Gesetzgeber auf, dafür zu sorgen, dass für Flächen-Photovoltaik-Anlagen keine Baugenehmigung mehr notwendig ist. Durch das Planfeststellungsverfahren hat die Kommune genug Einfluss auf die auszuweisenden Gebiete.
Wir setzen uns für eine Reform des Denkmalschutzrechtes insoweit ein, dass der Bau von Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen denkmalgeschützter (Wohn)Gebäude leichter möglich wird. Neben einem möglichen Entfall des Genehmigungserfordernisses ähnlich zu den Regelungen in der Bayerischen Bauordnung (Verfahrensfreiheit und Genehmigungsfreistellung), muss insbesondere geregelt werden unter welchen Voraussetzungen die energetisch-nachhaltige Selbstversorgung mit derartigen Anlagen in der Abwägung das Interesse am Denkmalschutz überwiegt.