Die FDP Unterfranken setzt sich für eine Modernisierung des Deutschen Erbrechts im Bereich der Errichtung einer gewillkürten Erbfolge ein.
Die FDP Unterfranken fordert eine Gesetzesänderung der §§ 2231 Nr. 2, 2247 BGB um eine rein digitale handschriftliche Testierung als rechtsbeständige Erstellung eines Testamentes anzuerkennen. Dabei soll mittels „Touchpen“ eine handschriftliche Erstellung auf einem entsprechenden digitalen Endgerät (bspw. Tablets) möglich sein.
Um der Erfordernis der „Unmittelbarkeit von der Hand des Erblassers“ zu erfüllen und um eine nachträgliche Fälschung zu unterbinden, soll eine graphologisch hinreichend sichere Überprüfbarkeit der handschriftlichen Digitalisate durch eine Schreibsoftware, die den technischen Spezifikationen und Funktionsparametern als „Testamentssoftware“ entspricht, rechtlich möglich gemacht werden. Zusätzlich soll zur Wahrung der Abschluss- und Identitätsfunktion der Unterschrift eine qualifizierte elektronische Signatur (vgl. §§ 126 III, 126a I BGB) verpflichtend sein.
Mit diesen Vorkehrungen kann eine moderne und digitale Testierung erreicht werden und eine hinreichend sichere graphologische Identifikation der Urheberschaft wird gewährleistet.
Die FDP Unterfranken beschreitet damit den Weg in eine digitale Zeit und zeigt auf, dass es keinen rechtlich relevanten Unterschied zwischen einer Texterstellung auf Papier und in digitaler Form mehr geben soll.