Der FDP Unterfranken ist die Entlastung der kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betriebe ein besonderes Anliegen. Gerade in der Corona-Krise wurde wieder bewusst, wie wichtig diese Betriebe für die lokale Lebensmittelversorgung sind.
Trotzdem sind es besonders die kleinen und mittleren Betriebe, die unter immer strikteren Vorgaben und Förderungsrichtlinien, wie z.B. der neuen Düngeverordnung, zu kämpfen haben. Diese sind mit hohem bürokratischem Aufwand und hohen Investitionskosten verbunden, welche die langfristige Untragbarkeit des Betriebes bedeuten können.
Die staatliche Bürokratie ist für Landwirte eine große Belastung. Diese entsteht durch die Menge an Formularen, Statistiken und Proben, die Mehrfachabfrage gleicher Daten von verschiedenen Instituten, zusätzliche Ausgaben oder zusätzliche Arbeitszeit abseits der Landwirtschaft. Größere Betriebe sind von der Mehrbelastung durch Bürokratie sowie den Auflagen und Richtlinien weniger stark benachteiligt und können diese leichter erfüllen.
Aus ökologischer Sicht ist dieses Ungleichgewicht kritisch zu betrachten, da dies den Anbau von Monokulturen anstatt diverser regionaler Landwirtschaft fördert. Diese verringert die Artenvielfalt von Flora und Fauna, erhöht die Anfälligkeit gegenüber Schädlingen, die Böden werden stärker belastet und aufgrund eines höheren Nährstoffbedarfs muss mehr gedüngt werden.
Aus diesen Gründen fordert die FDP Unterfranken eine klare bürokratische Entlastung – besonders für kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe.
Die Entlastung soll nach folgendem 6-Punkte Plan erfolgen:
1. Landwirtschaftsamt als Datenzentrale und Behörden-Kompatibilität
Um zu vermeiden, dass dieselben Daten und Erhebungen von verschiedenen Institution mehrfach abgefragt werden, sollen diese vorbehaltlich der Zustimmung der Betroffenen einmalig durch das zuständige Landwirtschaftsamt erhoben werden.
Per digitalem Nachrichtenkorb können die Daten automatisch an die entsprechenden Institutionen verschlüsselt versendet werden und bei kompatibler Software direkt integriert werden. Ein ähnliches System wird bereits in vielen Behörden benutzt, so z.B. auch in Meldebehörden. Nur durch kompatible Behörden ist eine automatische verschlüsselte Kommunikation zwischen den Landesanstalten (z.B. LfL, LWF), den Landwirtschaftsämtern, Bundesbehörden oder gar Europäischen Institutionen möglich.
2. Für ein Antragsportal
Die zentrale Speicherung der Daten ermöglicht auch die Einführung eines zentralen Antragsportals. Dieses ermöglicht die direkte Beantragung von Förderung bzw. Einreichung von Statistiken, falls die nötigen Daten bereits durch den Landwirt in das System eingepflegt wurden. Ansonsten sollen die noch benötigten Daten, Fristen und Voraussetzungen deutlich dargestellt werden.
3. Für Datenübernahme und -integration
Eine Hauptbelastung stellen besonders umfangreiche Formulare, wie z.B. der Mehrfachantrag oder die Einträge der HIT Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) dar. Der Mehrfachantrag soll durch die Übernahme von bereits vorhandenen Daten enschlackt werden und somit an Umfang verlieren. Zudem soll es möglich sein Daten über standardisierte Schnittstellen aus den IT-Systemen der Betriebe zu übertragen, um Medienbrüche zu vermeiden.
So sollen zum Beispiel Herdenmanagementdaten, Kuhkarteien, Tier- oder Arzneidatenbanken einfach integriert werden können, um das doppelte Eintragen in Datenerhebungen des Staates und in private Geschäftsunterlagen der Landwirte zu reduzieren.
Die folgenden Punkte 4. bis 6. dienen zur Entlastung der kleinen Betriebe. Als „klein“ gelten Betriebe unter einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von 75ha und weniger als fünf Beschäftigten.
4. Anpassung der Erhebungsintervalle
Rote Flächen sollen weiterhin jährliche Bodenproben erhalten, allerdings sollen bei starker Flächenteilung, mehr als 10 verschiedene Flächen, die Kosten erstatten werden. Gelbe Fläche sollen nur noch alle 3 Jahre Bodenproben erhalten. Die entsprechenden Flächen werden alternierend gemessen, so dass nie alle Flächen eines Landwirts im selben Jahr beprobt werden, jedoch spätestens alle 3 Jahre. Die Bodenwerte werden für die Jahre zwischen den Messungen hochgerechnet.
5. Reduktion der Meldungen an das Statistische Landesamt
Die Anzahl der erfassten kleinen Betriebe soll durch eine zufällig und wechselnde Vorauswahl von Landwirten minimiert werden. Aus den ausgewählten kann trotzdem eine repräsentative Erhebung stattfinden. Weiterhin soll der Umfang der Fragebögen auf ein nötigstes Minimum reduziert werden. Zudem sind die Sprache und Formulierungen möglichst praxisnah zu wählen, um schnelles, effizientes und vor allem richtiges bearbeiten der Erhebungen zu ermöglichen.
6. Ermöglichung analoger Einreichung und Umstieg auf digitale Bearbeitung
Viele landwirtschaftliche Betriebe werden von älteren Generationen geführt. Oftmals befinden sich diese noch auf der anderen Seite des digitalen Grabens, trotzdem muss ihnen der Zugang zu erfolgreich beantragten Förderungen ermöglicht werden. Daher muss für kleine und mittlere Betriebe die Annahme schriftlicher Unterlagen und Daten weiterhin ermöglicht werden ohne dass diese auf einen externen Dienstleister zurückgreifen müssen. Die schriftlichen Unterlagen werden nach Eingang von einem Sachbearbeiter in der zuständigen Behörde eingepflegt. Zudem sollen diese Betriebe aktiv durch die Landwirtschaftsämter beim Umstieg zur digitalen Bearbeitung durch Fachberater und Schulungen unterstützt werden.