Die Corona-Pandemie bestimmt derzeit unser aller Leben. Für viele Bürgerinnen und Bürger Bad Neustadts führt dies zu Einschränkungen in zahlreichen Bereichen des privaten und beruflichen Lebens. Anlässlich dieser Krise und der sich daraus ergebenden Folgen für Bad Neustadt hält es die Frak-tionsgemeinschaft der Neu!schter Liste (NL) und der Freien Demokraten (FDP) im Stadtrat von Bad Neustadt für erforderlich, dass sich Stadt und Stadtrat zeitnah mit den Auswirkungen der Pandemie beschäftigen und untersuchen, mit welchem Konjunkturprogramm die heimische Bevölkerung, der lokale Handel, das Gewerbe und die Vereinswelt unterstützt werden kann. Hierzu bedarf es fraktionsübergreifender Anstrengungen. Die Bundesregierung hat vor wenigen Tagen bezüglich der Corona-Pandemie und der daraus re-sultierenden Folgen ein Konjunkturprogramm in Höhe von 130 Milliarden Euro aufgelegt, um der Bevölkerung „unter die Arme zu greifen“. Dieses finanzielle Konjunkturpaket der Bundesregierung ist dafür gedacht, dass Wachstumspotentiale - auch in unserer Stadt - aktiviert werden.
Der Sieben-Punkte-Plan der Fraktionsgemeinschaft NL/FDP
Die Fraktionsgemeinschaft NL/FDP schlägt daher einen Sieben-Punkte-Plan vor, der dem Stadtrat von Bad Neustadt als Diskussions- bzw. Arbeitsgrundgrundlage dienen soll. Er beinhaltet kurz- und mittelfristige Maßnahmen, die in ihrer Tiefen- und Breitenwirkung noch überarbeitet und ergänzt werden können.
1. Teilhabe Bad Neustadts am finanziellen Konjunkturpaket der Bundesregierung
Es muss ermittelt werden, inwieweit finanzielle Unterstützung aus dem bundesweiten 130-Milliarden-Euro-Programm direkt und indirekt den Bürgerinnen und Bürgern von Bad Neustadt, dem heimischen Handel und den heimischen Unternehmen bzw. auch den heimischen Vereinen zu Gute kommen wird. Dies sollte die Grundlage für weitere flankierende Maßnahmen durch die Stadt und den Stadtrat sein.
2. Lokaler Corona-Hilfsfonds
Als kurzfristige Maßnahme schlagen wir einen lokalen Corona-Hilfsfonds vor. Hierzu muss der Stadtrat von Bad Neustadt seinen beschlossenen Haushalt für die Jahre 2020 und 2021 überdenken und Positionen bzw. Projekte finden, deren Realisierung nicht dringlich sind. Die sich daraus generierenden frei verfügbaren Finanzmittel sollten – je nach Höhe des Ergebnisses der möglichen Einsparungen aus den beiden Haushaltsplänen 2020 und 2021 – gegebenenfalls in Verbindung mit einer eventuellen Neuaufnahme von Schulden bzw. der Entnahme von Geldern aus dem Vermögenshaushalt in diesen lokalen Corona-Hilfsfonds fließen. Dadurch können die Bevölkerung, der Handel, die Unternehmen bzw. die Vereine der Stadt gezielt unterstützt werden. Ein geeignetes Instrument könnte in diesem Zusammenhang die Vergabe von NES-Gutscheinensein, welche garantieren, dass die durch den lokalen Hilfsfond ausgeschüttete finanzielle Unterstützung ausschließlich lokale Wirkung entfaltet.
3. Bauvorhaben priorisieren und überdenken
Eine wesentliche Voraussetzung zur Installierung eines lokalen Corona-Hilfsfonds ist, dass sich der Stadtrat intensiv mit den für die kommenden Jahre geplanten Bauprojekten beschäftigt und eine Priorisierung vornimmt, gegebenenfalls deren Umsetzung überdenkt und von nicht unbe-dingt notwendigen Projekten absieht. Es sollten genügend Rücklagen vorhanden sein, um entsprechende Entscheidungen mit Augenmaß in direkter Abstimmung mit möglichen Förderungen durch das 130-Milliarden-Euro-Konjunkturprogramm der Bundesregierung treffen zu können.
4.Wiederbelebung der Innenstadt
Die vergangenen Wochen haben deutlich gemacht, dass die schon vor der Corona-Krise „stiefmütterlich behandelte Innenstadt“ im Zuge der pandemiebedingten Restriktionen weitere Schließungen von Geschäften und gastronomischen Betrieben zu verkraften hat. Vorrangiges Ziel des lokalen Corona-Hilfsfonds mussdie Unterstützung des örtlichen Handels und der örtlichen Gastronomie sein, damit das Corona-bedingte Sterben von Ladengeschäften und Gastro-Betrieben in der Innenstadt aufgehalten wird. In einem zweiten, mittelfristig angelegten Schritt gilt es, den Einzelhandel in der Innenstadt wiederzubeleben.
5.Unterstützung der Geschäftswelt
Als mittelfristiges Ziel muss die kontinuierliche Unterstützung der Bad Neustädter Geschäfts-welt ins Auge gefasst werden. Diverse Online-Portale sind zwar bereits entstanden (www.heimat-liebe-shop.de der MYEVENT-Group; kauflokal-badneustadt.de vom Tourismus NES) und auch eine Plakataktion des Landkreises („Kauf im Geschäft") zielen bereits in diese Richtung. Ihre wirkliche Durchschlagskraft haben sie jedoch noch nicht entwickelt. Auch war erkennbar, dass sich Neustädter Unternehmen wäh-rend der Hochphase der Corona-Krise im März und April durchaus wenig vorbereitet im Bereich des Online-Handels gezeigt haben. Hier sollten entsprechende Diskussionsrunden bzw. Diskussionsforen mit allen Beteiligten organisiert werden, in denen sich Experten mit der Situation des Einzelhandels bzw. der Innenstadt auseinandersetzen, Gegebenheiten analysieren und entsprechende Konzepte zur Umsetzung erarbeiten. Darüber hinaus sollten Stadt und Stadtrat mittels des neu gewählten Bürgermeisters mit den Verpächtern leerstehender Geschäfte in den Dialog eintreten und als eine Art Vermittler zwischen Verpächtern und Pachtinteressenten fungieren. Mit zeitlich befristeten Mietzuschüssen erleichtert man beispielsweise potentiellen Interessenten den Einstieg (Start Up) und leistet damit gleichzeitig einen entscheidenden Beitrag zur Erhöhung der Attraktivität unserer Innenstadt (Win-Win Situation). Das geänderte Konsumverhalten der Bürgerinnen und Bürger aufgrund der Corona-Krise kann hier Anstoß für neue Konzepte geben, die in den kommenden ein bis zwei Jahren realisiert wer-den müssen.
6.Erhöhung der Attraktivität unserer Innenstadt
Mittelfristig muss sich die Stadt bzw. der Stadtrat damit beschäftigen, wie man die Innenstadtbzw. den unmittelbaren Randbereich um die Innenstadt für Menschen, die dort leben und wohnen wollen, attraktiv macht. Die Überplanung des Geländes des ehemaligen Kreiskrankenhauses duldet hier keinen Aufschub. Um eine Zersiedelung innenstadtrelevanter Bevölkerungsschichten zu verhindern, muss die Bau-entwicklung u.a. im Bereich „Altes Kreiskrankenhaus“, aber auch am Busbahnhof (Gelände Friseur Voll bzw. Eisdiele) direkt angegangen werden. Die Zentrumsnähe dieser Wohnprojekte wird für die Wiederbelebung der Innenstadt nach der Corona-Krise eine zentrale Rolle spielen. Eine städtebauliche Entwicklung sollte sich per se mehr auf die Innenstadt konzentrieren und weniger auf die Randbereiche der Stadt. Dieser Ansatz ist nach unserer Auffassung wegweisend zur nachhaltigen Unterstützung der heimischen Geschäftswelt.
7.Bildung eines Ausschusses
Die vorgenannten Punkte stellen ein erstes Grobgerüst dar, das keinen Anspruch auf Vollstän-digkeit erhebt. Die Fraktionsgemeinschaft Neu!schter Liste und FDP erachtet es als sinnvoll, einen entsprechenden Ausschuss bzw. Runden Tisch ins Leben zu rufen, der sich mit den Vorschlägen des Positionspapiers auseinandersetzt und entsprechende Diskussionsrunden zur Umsetzung und Operationalisierung der Stadt Bad Neustadtorganisiert. Schlussbemerkung Die Fraktionsgemeinschaft aus NL und FDP im Stadtrat von Bad Neustadt a. d. Saale möchte mit diesem Positionspapier die Diskussion bei allen Beteiligten, vom Stadtrat über die Bevölkerung bis hin zu den betroffenen Gewerbetreibenden, Unternehmen, aber auch seinen vielen, unterschiedlich gearteten Vereinen, Kulturschaffenden etc., anstoßen, damit Bad Neustadt und alles, was wir darunter verstehen, einen gemeinsamen Weg durch diese schweren Corona-Zeiten finden und diese Krise möglichst gut überstehen. Diese Handlungsmaxime sollte in unser aller Sinne sein.
Bad Neustadt, den 17. Juni 2020
Für die Neu!schter Liste
gez. Johannes Benkert
gez. Petra Bieber
Für die FDP
gez. Hartmut Schmutz